Auch die Garantie ist ein Instrument, um eine Dienstleistung vom Wettbewerber abzuheben. Durch diese verpflichtet sich der Verkäufer, für eine zugesagte Leistung für einen zugesagten Zeitraum einzustehen. Nach Weis versuchen durch derartige Maßnahmen “Unternehmen Präferenzen vor, bei und nach einem Kauf bei den Käufern zu schaffen” [Weis, H.C. (2005): Kompakt-Training Marketing, 4. Aufl., Ludwigshafen 2005, S. 117]. Jedoch ist diese Politik immer nur innerhalb der gesetzlichen Regelungen zulässig.
Im Finanzdienstleistungsgewerbe sind Garantien für die günstigsten Konditionen oder die höchsten Zinsen [Vgl. http://www.vergleich.de/vergleiche/geldanlage/hoechstzinsgarantie.html, Stand 12.06.2007] Beispiele für eine solche Garantieleistungspolitik.
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Quelle: Berufsbegleitende BWL-Diplomarbeit zum Thema “Die Auswirkungen des Internets auf das Marketing von Finanzdienstleistungen” von Daniel Gremm aus dem Jahr 2007.
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