Der E-Commerce Markt wächst von Jahr zu Jahr prozentual zweistellig und machte im Jahr 2013 schon über 33 Milliarden Euro Umsatz, allein in Deutschland!

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Doch neben den Chancen gibt es auch Risiken im E-Commerce, die gerade von Selbständigen und kleinen Unternehmen mangels rechtlicher Beratung häufig übersehen werden. Zusammen mit Rechtsanwältin Anna Kastner, die im Bereich E-Commerce-Recht Unternehmen und Verbraucher berät, habe ich die 10 teuersten E-Commerce Fehler zusammengestellt.

E-Commerce Fehler 1: Sie kaufen Facebook-Fans

Der Kauf von Facebook-Fans oder Twitter-Followern ist für Unternehmen eine verlockende Möglichkeit, durch die vermeintliche Beleibtheit den eigenen Marktwert zu erhöhen. Genau diese Irreführung verbietet das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in § 5 Abs. 1 UWG. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist zwar zu differenzieren, inwieweit die jeweils konkrete Handlung und/oder Darstellung geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers zu beeinflussen. Da beim Kauf von Fans und Followern durch Unternehmen jedoch gerade der Gedanke der Imageverbesserung zur Umsatzsteigerung im Vordergrund steht, riskiert der Werbende eine kostspielige Abmahnung oder schlimmstenfalls eine gerichtliche Untersagung.

E-Commerce Fehler 2: Sie haben keine Versandkosten beim Artikel angegeben

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) sind im Onlinehandel die Preise der Artikel selbst, aber auch die Versandkosten transparent und für den Käufer nachvollziehbar anzugeben. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt Wettbewerber zur Abmahnung.

E-Commerce Fehler 3: Sie nutzen Fotos von Fotolia & Co. auf Facebook

Noch bis Anfang des Jahres 2014 stand fest: Die Nutzung von Fotos, die auf Portalen wie Fotolia, iStockfoto etc. erworben worden sind, ist im Facebook-Auftritt nicht erlaubt. Grund hierfür war eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, die dem sozialen Netzwerk automatisch ein Nutzungsrecht an jedem veröffentlichten Bild einräumte. Am 24.01.2014 bestätigte das Kammergericht Berlin (5 U 42/12) eine vorhergehende Entscheidung des Landgerichts Berlin, die die entsprechende Klausel in einem durch die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Facebook eingeleiteten Verfahren für unwirksam erklärt hat. Facebook hat seine Geschäftsbedingungen jedoch umgehend angepasst, so dass hier noch immer Vorsicht geboten ist und zur gewerblichen Nutzung erworbene Bilder nicht auf sozialen Netzwerken genutzt werden sollten.

E-Commerce Fehler 4: Die Widerrufsbelehrung fehlt oder ist nicht vollständig

Eine fehlende oder auch nur fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist im E-Commerce fatal. Nicht nur, dass Kunden in vielen Fällen noch lange Zeit nach dem Vertragsschluss den Widerruf erklären konnten; auch Wettbewerber hatten hier einen offensichtlichen Angriffspunkt, um abzumahnen. Besondere Brisanz gewinnt das Thema Widerrufsbelehrung, wenn zum 13.06.2014 die umfassenden Änderungen der EU-Verbraucherrechterichtlinie greifen. Zwar gilt nun eine grundsätzlich einheitliche Belehrung, dies muss jedoch zum Stichtag exakt und fehlerfrei auf den jeweiligen Shop abgestimmt werden, um teure Folgen zu vermeiden.

E-Commerce Fehler 5: Ihr Kauf-Button signalisiert nicht, dass Kosten anfallen

Seit Einführung der sogenannten „Button-Lösung“ muss der Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass er sich durch den Abschluss des Vertrages bzw. den „Klick“ zu einer Zahlung verpflichten will. Zur Sicherheit sollte der Shopbetreiber also in jedem Fall auf eine beschriftete Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen“; „kostenpflichtig abschließen“) setzen, um die Wirksamkeit seiner Verträge nicht zu gefährden.

Zu den E-Commerce Fehlern 6 – 10